Neue Plakatierungsverordnung der Stadt Baunach tritt zum 01. Juli 2025 in Kraft

10. Juni 2025 : Die Stadt Baunach hat eine neue Plakatierungsverordnung erlassen, welche ab dem 01.07.2025 in Kraft tritt. Weitere Informationen .....

Ziel dieser Verordnung ist der Schutz des Stadtbildes sowie von Natur-, Kunst- und Kulturgütern. Gleichzeitig soll eine faire und geordnete Nutzung öffentlicher Flächen für Plakate und Anschläge ermöglicht werden.

Was ist erlaubt?

-       Öffentliche Plakate und Veranstaltungsankündigungen dürfen nur nach vorheriger Genehmigung entlang der Bundes-, Staats- und Kreisstraßen in Baunach und den Ortsteilen innerörtlich angebracht werden.

-       Entlang folgender Straßen ist das Plakatieren zulässig:

        Baunach: Bamberger Straße, Burgstraße, Haßbergstraße, Bahnhofstraße, Würzburger Straße

        Godelhof: Staatsstraße 2277

        Daschendorf: Itzgrundstraße

        Reckenneusig: Eberner Straße

        Dorgendorf: Talstraße

        Priegendorf: St.-Anna-Straße

-       Je Veranstaltung sind maximal fünf Plakate im gesamten Stadtgebiet erlaubt.

-       Die Anbringung darf frühestens drei Wochen vor dem Ereignis erfolgen.

 

Wahlplakate und Bürgerbegehren

-        Pro Partei oder Wählergruppe sind maximal 20 Plakate im Stadtgebiet erlaubt.

-        Die Aufstellung darf frühestens sechs Wochen vor der Wahl erfolgen auch ohne vorherige Genehmigung.

-        Die Größe ist auf DIN A0 begrenzt.

-        Auch diese Plakate dürfen nur an den offiziellen Flächen angebracht werden.

Kennzeichnungspflicht

Alle Plakate müssen klar erkennbar beschriftet sein mit dem Namen und der Anschrift der verantwortlichen Person oder Organisation.

Entfernungspflicht

-        Plakate sind spätestens am ersten Werktag nach dem Ereignis zu entfernen.

-        Wahlplakate müssen innerhalb einer Woche nach der Wahl abgehängt werden.

-        Bei Nichteinhaltung kann die Stadt Baunach die Beseitigung vornehmen – auf Kosten der Verantwortlichen.

Strafe bei Verstößen

Wer gegen die Vorgaben der Verordnung verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000,00 € rechnen.

Die vollständige Verordnung ist auf der Website der Stadt Baunach - unter Ortsrecht ab 01. Juli - einsehbar.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger sowie Veranstalter und Parteien, diese Regelungen zu beachten und danke für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bei der Wahrung eines gepflegten Stadtbildes.

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