Aufhebung des Bebauungsplanes "Kutscherweg" mit 1. Änderung
Bekanntmachung
gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) über den Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Kutscherweg“ einschließlich seiner 1. Änderung sowie zur Billigung des Vorentwurfs und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Baunach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01. April 2025 die Aufstellung zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Kutscherweg“ einschließlich seiner 1. Änderung beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 1050/54, 1050/55, 1450, 1450/71, 1460/1, 1460/2, 1460/3, 1460/4, 1460/5, 1460/6, 1460/8, 1460/9, 1460/10, 1460/11, 1460/12, 1460/13, 1460/14, 1460/15, 1460/16, 1460/17, 1460/18, 1460/19, 1460/20, 1460/21, 1460/22, 1460/23, 1460/24, 1460/25, 1460/26, 1460/27, 1460/28, 1460/29, 1460/30, 1460/31, 1460/32, 1460/33, 1460/34, 1460/35, 1460/36, 1460/37, 1460/38, 1460/39, 1460/40, 1460/41, 1460/42, 1460/43, 1460/44, 1460/45, 1460/46, 1460/47, 1460/48, 1460/49, 1460/50, 1460/51, 1460/52, 1460/53, 1460/54, 1460/55, 1460/56, 1460/57, 1460/58, 1460/59, 1460/60, 1460/61, 1460/62, 1460/63, 1460/64, 1460/65, 1460/66, 1460/67, 1460/68, 1460/69, 1460/70, 1460/71 und 3868 (ganz oder teilweise) der Gemarkung Baunach und ist folgendem Lageplan zu entnehmen:
Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:
- Im Norden: durch das Baugebiet „Am Burgweg“
- Im Süden: durch die Staatsstraße St 2277
- Im Osten: durch den Siedlungsbereich des ehemaligen Bebauungsplanes „Bastei“
- Im Westen: durch das Baugebiet „Langmeh“
In der öffentlichen Stadtratssitzung vom 01. April 2025 hat der Stadtrat den Vorentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Kutscherweg“ einschließlich seiner 1. Änderung in der Fassung vom 17. Februar 2025 gebilligt und gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit Veröffentlichung des Vorentwurfs im Internet findet in der Zeit
vom 28. April 2025
bis einschließlich 23. Mai 2025
statt. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind hierzu im Internet auf der Homepage der Stadt Baunach unter www.stadt-baunach.de/wirtschaft-bauen/baugebiete zu finden.
Zusätzlich dazu werden die Unterlagen im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Baunach, Bamberger Straße 1, 96148 Baunach im Obergeschoss Zimmer 12 (Begründung) sowie an der Bekanntmachungstafel im Gang (Planentwurf) während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen (in Textform oder zur Niederschrift) abgegeben werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erteilt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ zu entnehmen, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Die auszulegenden Unterlagen finden Sie in unserem Bebauungsplan-Portal.