Aufhebung des Bebauungsplanes "Kutscherweg" mit 1. Änderung

Bekanntmachung

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Billigung und zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Aufhebung des Bebauungsplanes „Kutscherweg“ einschließlich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Kutscherweg“

 

Der Stadtrat der Stadt Baunach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01. Juli 2025 den Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Kutscherweg“ sowie der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Kutscherweg“ in der Fassung vom 27. Mai 2025 gebilligt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 1050/54, 1050/55, 1450, 1450/71, 1460/1, 1460/2, 1460/3, 1460/4, 1460/5, 1460/6, 1460/8, 1460/9, 1460/10, 1460/11, 1460/12, 1460/13, 1460/14, 1460/15, 1460/16, 1460/17, 1460/18, 1460/19, 1460/20, 1460/21, 1460/22, 1460/23, 1460/24, 1460/25, 1460/26, 1460/27, 1460/28, 1460/29, 1460/30, 1460/31, 1460/32, 1460/33, 1460/34, 1460/35, 1460/36, 1460/37, 1460/38, 1460/39, 1460/40, 1460/41, 1460/42, 1460/43, 1460/44, 1460/45, 1460/46, 1460/47, 1460/48, 1460/49, 1460/50, 1460/51, 1460/52, 1460/53, 1460/54, 1460/55, 1460/56, 1460/57, 1460/58, 1460/59, 1460/60, 1460/61, 1460/62, 1460/63, 1460/64, 1460/65, 1460/66, 1460/67, 1460/68, 1460/69, 1460/70, 1460/71 und 3868 der Gemarkung Baunach und ist folgendem Lageplan zu entnehmen:

In der öffentlichen Stadtratssitzung vom 01. Juli 2025 hat der Stadtrat die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung findet statt in der Zeit

vom 04. August 2025

bis einschließlich 12. September 2025

Die auszulegenden Unterlagen werden im Internet auf der Homepage der Stadt Baunach unter https://www.stadt-baunach.de/wirtschaft-bauen/baugebiete veröffentlicht.

Als zusätzliche, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Baunach, Bamberger Straße 1, 96148 Baunach im Obergeschoss Zimmer 17 (Begründung) sowie an der Bekanntmachungstafel im Gang (Planentwurf) während der allgemeinen Dienststunden ausgelegt.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

  • Der Umweltbericht mit Anlage des Vorhabenträgers zur Beurteilung von Natur und Landschaft sowie der Schutzgüter Mensch, Flora/Fauna/biologische Vielfalt, Boden/Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen

Des Weiteren liegen vor: 

Stellungnahmen zu

  • Bodenschutz/Altlasten
  • Kultur- und Sachgüter

Als davon wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden ausgelegt:

  • Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 10. April 2025 bezüglich bau- und bodendenkmalpflegerischer Belange

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erteilt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ zu entnehmen, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Die auszulegenden Unterlagen finden Sie in unserem Bebauungsplan-Portal

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