Halbzeit im Mikrozensus: 65 000 Bürgerinnen und Bürger in Bayern werden bis Jahresende noch befragt
Auch in diesem Jahr findet in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet
– der Mikrozensus statt. Mit der größten jährlichen
Haushaltsbefragung Deutschlands werden wichtige Informationen
zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung
erhoben. Die Ergebnisse helfen dabei, politische Entscheidungen
auf einer verlässlichen Datengrundlage zu treffen.
In Bayern werden dafür rund 130 000 Bürgerinnen und
Bürger befragt. Seit Jahresbeginn haben bereits etwa 65 000
Personen Auskunft gegeben und damit einen wichtigen Beitrag zur amtlichen Statistik
geleistet. Bis zum Jahresende werden weitere rund 65 000 Personen vom Landesamt
für Statistik angeschrieben. Wer ausgewählt wird, ist gesetzlich verpflichtet, an
der Befragung teilzunehmen.
Fürth. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. In der
sogenannten „kleinen Volkszählung“ geben in Bayern jedes Jahr rund 130 000 Personen
Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen und tragen dazu bei, die wirtschaftliche
und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung
zu verbessern. Nur durch verlässliche qualitativ hochwertige Daten können politische
Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, zur Förderung von Kinderbetreuung
oder zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet
getroffen werden.
Durch die jährliche Datenerhebung lassen sich langfristige Entwicklungen beobachten:
• Die Ergebnisse des Mikrozensus zeigen, wie sich die Haushaltsgröße der bayerischen
Privathaushalte in den letzten rund 60 Jahren entwickelt hat. (siehe
https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2025/pm125/index.html).
• Zahlen zur finanziellen Situation der Mütter in Bayern zeigen, dass Mütter in Partnerschaften
heute finanziell unabhängiger sind als noch vor 15 Jahren. (siehe
https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2026/pm114/index.html)
• Indikatoren zur Sozialberichterstattung geben Auskunft zur Armutsgefährdung der
Bevölkerung auf Basis der Einkommensangaben (siehe SBE | Statistikportal.de)
und setzen diese in einen nationalen und internationalen Kontext.
Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer
Ergebnisse treffen. Die Auswahl der Befragten erfolgt daher nach einem mathematisch-statistischen
Zufallsverfahren. Weiter besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.
Dabei unterliegen die Einzelangaben der Befragten einer strengen Geheimhaltung,
die keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulässt.
Stadt Baunach