Pilotprojekt: Beschränkung auf Tempo 30 für die Ortsdurchfahrt Baunach

16. April 2022 : Die Geschwindigkeit auf der Bundesstraße B 279 wird im Bereich der Ortsdurchfahrt Baunach im Teilbereich zwischen der Einmündung „Zentweg“ und dem Anwesen „Burgstraße 15“ auf Tempo 30 km/h in beide Fahrtrichtungen beschränkt, weitere Informationen...

Die Geschwindigkeit auf der Bundesstraße B 279 wird im Bereich der Ortsdurchfahrt Baunach im Teilbereich zwischen der Einmündung „Zentweg“ und dem Anwesen „Burgstraße 15“ auf Tempo 30 km/h in beide Fahrtrichtungen beschränkt - das gab jetzt Landrat Johann Kalb bei einem gemeinsamen Ortstermin mit der Bundestagsabgeordneten Emmi Zeulner, Regierungsvizepräsident Thomas Engel und Baunachs Bürgermeister Tobias Roppelt bekannt. Landrat Johann Kalb: „Ich freue mich, dass wir Dank der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen dem Landratsamt Bamberg als zuständige Verkehrsbehörde, dem Staatlichen Bauamt als Straßenbaulastträger, der Stadt Baunach sowie der Regierung von Oberfranken und mit der Unterstützung von unserer Bundestagsabgeordneten Emmi Zeulner dieses Pilotprojekt in Baunach starten können. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer wird so künftig deutlich verbessert.“

Da es sich bei der Ortsdurchfahrt Baunach um eine Bundesstraße handelt, sind die Möglichkeiten eines Tempolimit grundsätzlich begrenzt. Daher stellt diese verkehrsrechtliche Maßnahme einen Pilotversuch dar und wird zunächst bis zum 30. April 2023 befristet.

Mehr Sicherheit durch Tempo 30

An der Bundesstraße B 279 ist im Bereich der Ortsdurchfahrt Baunach die Fahrbahn verengt. Die Engstellen sind in beide Fahrtrichtungen nicht ausreichend einsehbar. Da es sich um eine Bundesstraße handelt, die dem überörtlichen Verkehr dient, kommt es gerade bei der Begegnung von Lastkraftwagen wiederholt zu gefährlichen Verkehrssituationen. Die Engstellen können nur unter Mitbenutzung der Gegenfahrbahn befahren werden, ein zeitgleiches Durchfahren ist nicht möglich. In diesen Situationen müssen Verkehrsteilnehmer immer wieder auf die Gehwege ausweichen, wodurch Fußgänger gefährdet wurden.

Bei Ortsterminen wurden die vorhandenen Engstellen in Augenschein genommen und teils eine Fahrbahnbreite von nur 5,80 Meter festgestellt. Die Abnutzung der Bordsteine hat gezeigt und bestätigt, dass die Ausweichvorgänge durch Benutzung der Gehwege erfolgen.

Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer deutlichen zu erhöhen, hat das Landratsamt Bamberg als zuständige Verkehrsbehörde daher im beschriebenen Teilbereich der Ortsdurchfahrt Baunach die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. Um auf die besondere Gefahrensituation der Engstellen hinzuweisen, werden zusätzlich die Verkehrszeichen „Verengte Fahrbahn“ angeordnet.
Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg

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