Aufhebung des Bebauungsplanes "Langmeh"

Bekanntmachung

gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) über den Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Langmeh“ sowie zur Billigung des Vorentwurfs und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Der Stadtrat der Stadt Baunach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07. Oktober 2025 die Aufstellung zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Langmeh“ beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 1226/1, 1450, 1450/1, 1450/2, 1450/3, 1450/4, 1450/5, 1450/6, 1450/7, 1450/8, 1450/9, 1450/10, 1450/11, 1450/12, 1450/13, 1450/14, 1450/15, 1450/16, 1450/17, 1450/18, 1450/19, 1450/20, 1450/21, 1450/22, 1450/23, 1450/24, 1450/25, 1450/26, 1450/27, 1450/28, 1450/29, 1450/30, 1450/31, 1450/32, 1450/33, 1450/34, 1450/35, 1450/36, 1450/37, 1450/38, 1450/39, 1450/40, 1450/41, 1450/42, 1450/43, 1450/44, 1450/45, 1450/46, 1450/47, 1450/48, 1450/49, 1450/50, 1450/51, 1450/52, 1450/53, 1450/54, 1450/55, 1450/56, 1450/57, 1450/58, 1450/59, 1450/60, 1450/61, 1450/62, 1450/63, 1450/64, 1450/65, 1450/66, 1450/71, 1450/72, 1460/11, 1460/26, 1460/48, 1460/49, 1460/67, 3868 und 3912 (ganz oder teilweise) der Gemarkung Baunach und ist folgendem Lageplan zu entnehmen:

Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:

  • Im Norden:                durch die Baugebiete „Am Burgweg“ und „Langmeh II“
  • Im Süden:                  durch die Staatsstraße St 2277
  • Im Osten:                   durch den Siedlungsbereich des Bebauungsplanes „Kutscherweg“
  • Im Westen:                durch das Baugebiet „Langmeh II“

In der öffentlichen Stadtratssitzung vom 03. März 2026 hat der Stadtrat den Vorentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Langmeh“ in der Fassung vom 10. Februar 2026 gebilligt und gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit Veröffentlichung des Vorentwurfs findet statt in der Zeit

vom 18. Mai 2026

bis einschließlich 19. Juni 2026

 

Die auszulegenden Unterlagen werden im Internet auf der Homepage der Stadt Baunach unter https://www.stadt-baunach.de/wirtschaft-bauen/baugebiete veröffentlicht.

Als zusätzliche, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Baunach, Bamberger Straße 1, 96148 Baunach im Obergeschoss Zimmer 17 (Begründung) sowie an der Bekanntmachungstafel im Gang (Planentwurf) während der allgemeinen Dienststunden ausgelegt.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an poststelle@vg-baunach.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (Textform oder zur Niederschrift) abgegeben werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erteilt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ zu entnehmen, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Die auszulegenden Unterlagen werden im Bebauungsplan-Portal der Stadt Baunach veröffentlicht. 

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.