Aufhebung des Bebauungsplanes "Langmeh"
Bekanntmachung
gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) über den Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Langmeh“ sowie zur Billigung des Vorentwurfs und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Baunach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07. Oktober 2025 die Aufstellung zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Langmeh“ beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 1226/1, 1450, 1450/1, 1450/2, 1450/3, 1450/4, 1450/5, 1450/6, 1450/7, 1450/8, 1450/9, 1450/10, 1450/11, 1450/12, 1450/13, 1450/14, 1450/15, 1450/16, 1450/17, 1450/18, 1450/19, 1450/20, 1450/21, 1450/22, 1450/23, 1450/24, 1450/25, 1450/26, 1450/27, 1450/28, 1450/29, 1450/30, 1450/31, 1450/32, 1450/33, 1450/34, 1450/35, 1450/36, 1450/37, 1450/38, 1450/39, 1450/40, 1450/41, 1450/42, 1450/43, 1450/44, 1450/45, 1450/46, 1450/47, 1450/48, 1450/49, 1450/50, 1450/51, 1450/52, 1450/53, 1450/54, 1450/55, 1450/56, 1450/57, 1450/58, 1450/59, 1450/60, 1450/61, 1450/62, 1450/63, 1450/64, 1450/65, 1450/66, 1450/71, 1450/72, 1460/11, 1460/26, 1460/48, 1460/49, 1460/67, 3868 und 3912 (ganz oder teilweise) der Gemarkung Baunach und ist folgendem Lageplan zu entnehmen:
Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:
- Im Norden: durch die Baugebiete „Am Burgweg“ und „Langmeh II“
- Im Süden: durch die Staatsstraße St 2277
- Im Osten: durch den Siedlungsbereich des Bebauungsplanes „Kutscherweg“
- Im Westen: durch das Baugebiet „Langmeh II“
In der öffentlichen Stadtratssitzung vom 03. März 2026 hat der Stadtrat den Vorentwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Langmeh“ in der Fassung vom 10. Februar 2026 gebilligt und gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit Veröffentlichung des Vorentwurfs findet statt in der Zeit
vom 18. Mai 2026
bis einschließlich 19. Juni 2026
Die auszulegenden Unterlagen werden im Internet auf der Homepage der Stadt Baunach unter https://www.stadt-baunach.de/wirtschaft-bauen/baugebiete veröffentlicht.
Als zusätzliche, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Baunach, Bamberger Straße 1, 96148 Baunach im Obergeschoss Zimmer 17 (Begründung) sowie an der Bekanntmachungstafel im Gang (Planentwurf) während der allgemeinen Dienststunden ausgelegt.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an poststelle@vg-baunach.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (Textform oder zur Niederschrift) abgegeben werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erteilt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ zu entnehmen, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Die auszulegenden Unterlagen werden im Bebauungsplan-Portal der Stadt Baunach veröffentlicht.
Stadt Baunach