Wasser

Trinkwasserversorgung der Stadt Baunach

Ergebnisse der letzten Trinkwasseruntersuchungen ...mehr

Wasserversorgung Stadtteile Priegendorf, Dorgendorf, Godeldorf und Godelhof


Für die Wasserversorgung der Stadtteile Priegendorf, Dorgendorf, Godeldorf und Godelhof ist der Zweckverband zur Wasserversorgung der Veitensteingruppe zuständig. ...mehr

Wasserversorgung Stadtteile Reckenneusig und Leucherhof

Für die Wasserversorgung der Stadtteile Reckenneusig und Leucherhof ist der Wasserzweckverband zur Versorgung der Reckendorfer Gruppe zuständig.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Reckendorf www.reckendorf.de unter der Rubrik Wasserzweckverband ...mehr

Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Baunach; Gebührenabrechnung aufgrund der befristeten Absenkung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes

Durch das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) vom 29. Juni 2020 (BGBl, I S. 1512) werden vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 % auf 16 %, sowie der ermäßigte Umsatzsteuersatz (gültig für die Wasserversorgungseinrichtung) von 7 % auf 5 % gesenkt.

Liegt der Ablesungszeitraum für die Lieferung von Wasser vor dem 31. Dezember 2020 so gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 5 % für den gesamten Abrechnungszeitraum.

Aufgrund der technischen Programmumstellung wird der Abschlag am 15.08.2020 nicht berichtigt und mit 7 % Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Die Berechnung des Umsatzsteuersatzes von 5 % für den gesamten Abrechnungszeitraum erfolgt erst mit der Endabrechnung nach der Zählerablesung. Diese Vorgehensweise ist entsprechend dem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 30.06.2020 (III C 2 – S 7030/20/10009:004, 2020/0610691) zulässig.

!!! Eine Zwischenablesung der Zähler ist nicht erforderlich und wird auch nicht berücksichtigt. !!!

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